Aufnahmevoraussetzungen

  • Mindestalter nach VO (EU) Nr.1178/2011: 17 Jahre
  • mindestens Tauglichkeitszeugnis Klasse 2 von einem flugmedizinischen Sachverständigen (Fliegerarzt – Liste Internet Landesdirektion Sachsen, Formulare Referat 36)
  • Auskunft aus dem Verkehrszentralregister beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg
  • Erklärung über schwebende Strafverfahren (Formblatt bei der Flugschule erhältlich)
  • bei minderjährigen Bewerbern: eine amtlich beglaubigte Zustimmungserklärung des gesetzlichen Vertreters
  • Kopie des Personalausweis oder des Pass
  • Antrag auf Zuverlässigkeitsüberprüfung nach §7 Luftsicherheitsgesetz
  • Ausbildungsvertrag

 

Die Preise der Flugausbildung verstehen sich einschließlich Fluglehrer und Betriebsstoffe, aber zzgl. Lande-, Sicherheits- und Prüfungsgebühren. (§4 Ausbildungsvertrag) entsprechend der zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme gültigen Preisliste.

Die Ausbildung kann mit dem gewünschten Flugzeugmuster erfolgen und wahlweise kann das 2. Flugzeugmuster in die Ausbildung integriert werden. Eine Preisanpassung infolge gestiegener Betriebsstoff kosten bleibt ausdrücklich vorbehalten.